Dringende Anordnung oder hausgemachter Zeitdruck?
Wie aus jahrelangen Versäumnissen plötzlich Zeitdruck entsteht
Jeder kennt die Bilder von Trump, wie er sogenannte “Executive Orders” in die Kamera hält. “Executive Orders” sind Anordnungen des US-Präsidenten, die ohne Zustimmung des Kongresses erlassen werden und die Verwaltung anweisen, bestimmte Maßnahmen umzusetzen.

Aber wusstet ihr, dass es so etwas ähnliches in Bayern sogar im kommunalen Bereich gibt: Die dringliche Anordnung.
Eine „dringliche Anordnung“, gemäß Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Bayern (GO), erlaubt es ersten Bürgermeistern, in besonders eiligen Fällen, anstelle des Stadtrats oder eines Ausschusses, Entscheidungen zu treffen. Das geht aber nur, wenn eine sofortige Entscheidung notwendig ist und eine reguläre Beratung nicht rechtzeitig möglich wäre. Über solche Maßnahmen muss der Stadtrat oder Ausschuss in der nächsten Sitzung informiert werden.
Was in Fürth plötzlich eilig wurde
Klingt nach etwas, das nicht allzu oft vorkommt. Nach meinen Recherchen gab es in Fürth zwischen 2020 und 2024 insgesamt sechs dringliche Anordnungen. (Möglicherweise gab es noch weitere Fälle, die Erfassung ist leider nicht immer eindeutig.) 2025 wurden bereits fünf solcher Anordnungen erlassen, davon zwei allein im September. In diesen beiden Fällen ging es um Folgendes:
Erneuerung der bühnentechnischen Anlagen im Stadttheater - GWF/0562/2025
Es geht dort um die Erneuerung der bühnentechnischen Anlagen im Stadttheater (Bühnenboden, Prospektklappen, Hinter- und Vorbühnenzüge, LED-Beleuchtung und Beschallungsanlage) mit Gesamtkosten von ca. 3,4 Mio. € statt der ursprünglich geplanten 1,2 Mio. €. Davon sind nur 210.000 € im Haushalt veranschlagt, die restlichen 3,2 Mio. € sollen über die mittelfristige Investitionsplanung (MIP) beantragt werden. Aufgrund der Förderabhängigkeit (immerhin bis zu 75 Prozent) müsse der Förderantrag unverzüglich bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht und ein vorzeitiger Baubeginn beantragt werden.
Ergänzende Projektgenehmigung zum Ausbau der westlichen Königstraße zur Fahrradstraße - TfA/0551/2025
Die westliche Königstraße, zwischen Maxbrücke und Rathaus, soll eine Fahrradstraße werden. Die ergänzende Projektgenehmigung erhöht die Gesamtkosten von 225.000 € auf 320.000 €. Aufgrund bereits erfolgter Vergaben, eingegangener Angebote und des Ziels, die Fertigstellung noch im Jahr 2025 zu erreichen, wurde die sofortige Anpassung der Kosten erforderlich, um Verzögerungen zu vermeiden.
Dringlich oder fehlende Weitsicht?
Beides ist an sich richtig und wichtig. Besonders die Sanierung der Bühnentechnik beim Stadttheater ist für einen reibungslosen Spielbetrieb unumgänglich. Auffällig ist jedoch, dass in der Vorlage mehrfach auf das Alter (15–20 Jahre) und den Verschleiß der Anlagen hingewiesen wird. Wenn die Technik schon so alt ist, war die Notwendigkeit einer Erneuerung längst absehbar und das zeigt auch die hohe Summe. Dass so viele notwendige Positionen gleichzeitig anfallen, deutet auf langjährige Unterinvestition hin, die nun geballt nachgeholt wird. Das darauf der SPD-Fraktionsvorsitzende, der gleichzeitig auch Inhaber der Pflegschaft für das Stadttheater ist, sich auch noch dankbar zeigt, dass das Ganze jetzt beschleunigt wird ist schon mehr als bemerkenswert (siehe Leberzammer, Armin (01.10.2025). Stadttheater Fürth: Die Kosten für die neue Bühnentechnik verdreifachen sich. nn.de, Fürth.).
Es ist geradezu erstaunlich, dass die Stadt jahrelang notwendige Investitionen in das Stadttheater unterlässt, diese nun, trotz knapper Kassen, hastig per dringlicher Anordnung umsetzen muss und man darüber sogar noch froh ist. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der ursprünglich angedachte Gesamtkostenrahmen der Maßnahme (einschl. Planung) “nur” 1,2 Mio. € betrug. Also hat man per dringlichen Anordnung die Kosten fast verdreifacht! Es ist doch eine der Hauptaufgaben der Verwaltung und des Stadtrats, die Liegenschaften in einem guten Zustand zu halten. Ich habe bereits in einem anderen Beitrag dargelegt, dass dieses „auf Verschleiß fahren“ kein Einzelfall ist.
Wer das nochmal nachlesen will, der kann das hier tun ⬇️
Am Beispiel des Stadttheaters wird auch eine generelle Dynamik deutlich: Aufgeschobene Investitionen führen letztendlich zu Großausgaben. Werden kleine Instandhaltungen und sukzessive Erneuerungen über Jahre vernachlässigt, häufen sich die Mängel. Irgendwann stehen dann nicht mehr überschaubare Reparaturen an, sondern ein
umfassendes Paket (Stadttheater 👋),
Generalsanierung (Stadthalle 👋) oder sogar
Neubau (Günther-Brand-Turnhalle 👋)
an. Das erzeugt Zeitdruck, fördert Eilentscheidungen und macht Förderfenster zum willkommenen Vorwand, kurzfristig erhebliche Mittel freizugeben.
Fragwürdige Begründung der Verwaltung
Die Begründung der Verwaltung, dass die “kurzfristige Einreichung des Förderantrags bei der Regierung von Mittelfranken” die Projektgenehmigung per dringliche Anordnung legitimiert ist darüber hinaus, jedenfalls meiner Meinung nach, nicht schlüssig. Förderfenster tauchen selten völlig überraschend aus dem Nichts auf. Meistens sind sie durch Vorankündigungen absehbar. Rechtlich zählt nämlich nicht die Erklärung der „kurzfristigen Einreichung“, sondern ob die Dringlichkeit objektiv und nicht vermeidbar war. Die Verwaltung hätte Fristen und Förderchancen rechtzeitig prüfen und eine reguläre Vorlage vorbereiten müssen. Der Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der bühnentechnischer Anlagen erfolgte erst Mitte März. Das plötzlich in sechs Monaten Förderungen auftauchen, die eine so schnelle Projektgenehmigung inkl. ein Verdreifachen der Kosten rechtfertigen, halte ich für fragwürdig. Verspätete interne Vorbereitung oder mangelnde Abstimmungen, sind nämlich keine Rechtfertigungsgründe für eine Eilentscheidung.
Es fällt auf, dass kaum jemand die dringliche Anordnung kritisch hinterfragt. Der Grund ist nicht, dass hier komplett rechtssicher gearbeitet wurde, sondern weil die Sanierung des Theaters emotional und sachlich unstrittig als dringend gilt. Wer wäre gegen eine Sanierung des Stadttheaters oder weniger Fördermittel? Das schützt eine Entscheidung zwar nicht vor juristischer Anfechtbarkeit, erklärt aber, warum politische Kontrolle in solchen Fällen häufig ausbleibt.
Verantwortung statt Eilentscheidungen
Dringliche Anordnungen sind ein legitimes Instrument, aber sie sollten die Ausnahme bleiben. Wenn Verwaltung und Politik ihre Planungsaufgaben ernst nehmen, dürfen Investitionen nicht erst dann auf den Tisch kommen, wenn der Druck am größten ist. Eine Stadt, die ihre Infrastruktur bewusst „auf Verschleiß“ fährt, verliert am Ende Handlungsspielräume und zahlt mit teuren Sanierungen und überhasteten Entscheidungen den Preis für ihr eigenes Versäumnis.
Gerade in Zeiten knapper Haushalte braucht es Weitblick statt Aktionismus. Wer Investitionen aufschiebt, zwingt sich morgen zu Eilmaßnahmen und teuren Sanierungen. Das Resultat daraus sehen wir in Fürth gerade leider häufiger.




Die "dringenden Anordnungen" der Fürther Stadtspitze sind bereits seit dem Amtsantritt des Herrn Jung im Jahr 2002 "ein Kapitel für sich". Eine der ersten dieser Anordnungen erfolgte, weil Herr Jung es damals für "ganz dringend" hielt, die Sperrzeiten der Lokale in der Altstadt zu lockern: Er ordnete dazu einen "Probelauf" mit gelockerten Zeiten an ... von dem "natürlich" nur Eingeweihte erfuhren, aber nicht die betroffenen Anwohner der Straße. Mit dieser Anordnung, deren Ergebnis ( - es hatte sich niemand der Anwohner darüber beschwert, weil ja auch niemand davon wusste-) nach einem Jahr zur dauerhaften Lockerung führte, begann das, was Jung Jahre später eine "natürliche Weiterentwicklung" nannte und was dann eben doch zu Beschwerden und Klagen führte. Auch hier war selbstverständlich der Dank mancher Stadtratsmitglieder (v. a. der Kneipendauergäste unter ihnen) groß und herzlich. ( ... ganz zu schweigen von einigen Wirten, die offensichtlich die "Anordnung" des OB gewünscht hatten.) Den weiteren "Lauf der Dinge" hat der geneigte Leser der FN/NN ja mitverfolgen können ... wenn auch nicht immer sachlich richtig dargestellt.